AGB


§ 1 Geltungsbereich

Für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen mir (Khashayar Khoshniataram / Arams Photography) und meinen Auftraggebern gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ich stimme eure Geltung ausdrücklich schriftlich zu.


§ 2 Vertragsschluss

Mit der Anfrage über mein Kontaktformular oder per E-Mail gebt ihr ein unverbindliches Angebot ab. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch meine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Unterzeichnung des Hochzeitsvertrags durch beide Parteien zustande. Mit Unterzeichnung des Vertrags und Eingang der Anzahlung ist der Termin verbindlich reserviert.


§ 3 Leistungsbeschreibung

Ich verpflichte mich mit Unterzeichnung dieses Vertrags durch alle Parteien, die Hochzeitsreportage für eure Hochzeit durchzuführen. Die vereinbarte, verbindliche Einsatzdauer ist im Vertrag festgehalten. Eine Buchung ist mindestens für 2 und maximal für 12 Stunden möglich.

Ich trete etwa 45-60 Minuten vor Vertragsbeginn ein, um ausreichend Zeit für die Vorbereitung und als Puffer für unvorhersehbare Ereignisse (wie Stau etc.) zu haben. Diese Vorlaufzeit ist im vereinbarten Preis enthalten und ist kostenlos. Vom Auftraggeber zu tragen sind jedoch anfallende Parkkosten für diesen Zeitraum sowie für die gesamte Einsatzdauer.


§ 4 Verlängerung der Dienstleistungszeit

Um die lückenlose Dokumentation wichtiger Ereignisse (z.B. Hochzeitstorte anschneiden, Abendtanz etc.) zu gewährleisten, bin ich berechtigt, meine Tätigkeit über die vereinbarte Vertragszeit hinaus fortzusetzen, sofern dies für die vollständige Erfassung des Ereignisses erforderlich ist und ihr dem ausdrücklich zustimmt. Für jede angefangene Viertelstunde der Verlängerung wird das im Vertrag vereinbarte Stundenhonorar berechnet. Die Abrechnung erfolgt auf die nächste volle Viertelstunde aufgerundet.


§ 5 Anzahlung, Zahlung & Fälligkeit

Mit Unterzeichnung des Vertrags ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags fällig, die binnen 7 Tagen auf mein Konto zu überweisen ist. Erst mit Eingang von Anzahlung und unterzeichnetem Vertrag ist der Termin verbindlich gebucht. Die Schlussrechnung für die Restzahlung wird nach Abschluss der Bildbearbeitung und vor der Bereitstellung der finalen Bilddateien versendet. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Fotos in meinem Eigentum. Akzeptierte Zahlungsmethode ist Überweisung.


§ 6 Stornobedingungen & Aufwandsentschädigung

Bei einer Stornierung des Auftrags gelten folgende gestaffelte Aufwandsentschädigungen:

  • 59 – 30 Tage vor der Hochzeit: 35 % des Gesamtbetrags

  • 29 – 14 Tage vor der Hochzeit: 40 % des Gesamtbetrags

  • 13 – 7 Tage vor der Hochzeit: 45 % des Gesamtbetrags

  • Weniger als 7 Tage vor der Hochzeit: 50 % des Gesamtbetrags

Eine Stornierung bedarf der Schriftform (E-Mail). Wird der Vertrag innerhalb von 59 Tagen vor der Hochzeit unterschrieben, gelten diese Stornobedingungen ab Vertragsschluss.


§ 7 Höhere Gewalt & Ausfall des Fotografen

§ 7 Absatz 1 Ausfall des Fotografen
Ich werde alle vertraglichen Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns erfüllen. Sollte es mir aufgrund unvorhersehbarer Umstände höherer Gewalt (z.B. extreme Unwetter, behördliche Anordnung) oder aufgrund einer plötzlichen, schweren Erkrankung oder eines Unfalls unmöglich sein, die Dienstleistung persönlich zu erbringen, werde ich versuchen, für euch einen Ersatzfotografen zu finden.

Wird ein Ersatzfotograf gefunden, erhaltet ihr alle bereits gezahlten Beträge von mir zurück. Die Hochzeit wird dann direkt zwischen euch und dem Ersatzfotografen vereinbart und abgerechnet. Die Vermittlung erfolgt nach fachlichen Gesichtspunkten. Preisliche Unterschiede zum ursprünglichen Vertrag sind dabei möglich.

Wenn kein Ersatzfotograf gefunden werden kann, entfällt meine Leistungspflicht und ich erstatte euch alle Zahlungen sofort zurück.

§ 7 Absatz 2 Verhinderung des Brautpaares

Höhere Gewalt (Staatlich): Dies liegt nur vor, wenn ein unvorhersehbares, von außen einwirkendes Ereignis die Hochzeit am geplanten Tag und Ort unmöglich macht. Dazu zählen:

  • Eine amtliche, allgemeine Anordnung (z.B. ein behördliches Feier- oder Versammlungsverbot, Brandschutzverordnung).

  • Die zwangsweise Schließung der Location durch die Behörden.

  • Extreme Unwetterereignisse mit amtlichen Warnungen.

In diesen Fällen wird die Anzahlung abzüglich einer pauschalen Aufwandsentschädigung von 150 € zurückerstattet. Ihr könnt stattdessen auch eine kostenfreie Umbuchung des Termins verlangen.

Andere Verhinderungsgründe (Persönlich): Für alle anderen Gründe (z.B. Krankheit, Unfall, Reiseprobleme) gelten die Stornobedingungen gemäß § 6.

In diesem Fall könnt ihr jedoch wählen, anstelle der Stornierung eine Umbuchung des Termins zu verlangen. Die bereits geleisteten Zahlungen werden dann als Gutschrift auf einen neuen, innerhalb der nächsten 24 Monate zu vereinbarenden Termin angerechnet. Die Gutschrift ist nicht übertragbar, nicht vererblich und kann nicht in bar ausgezahlt werden.

Wichtig für beide Fälle: Ein neuer Termin muss stets mit mir abgestimmt werden.


§ 8 Bildbearbeitung und Retusche

Ich behalte mir vor, eine Auswahl der Fotos basierend auf technischer Qualität und künstlerischem Wert zu treffen. Unscharfe oder technisch unbrauchbare Aufnahmen werden nicht übergeben, auch keine RAW-Dateien. Alle ausgewählten Bilder durchlaufen eine professionelle künstlerische Nachbearbeitung mit Adobe Lightroom.

Eine leichte Retusche temporärer Hautunreinheiten sowie das Entfernen kleinerer störender Objekte im Hintergrund findet ausschließlich während des Paarshootings statt. Das Entfernen störender Objekte während der gesamten Hochzeitsreportage ist unüblich und nicht Teil der Standardbearbeitung für eine authentische Hochzeitsreportage. Komplexe Retuschearbeiten sind bei einer Hochzeitsreportage mit hunderten von Fotos technisch nicht umsetzbar, wie das Vergrößern von Lippen, Augen etc. Auf euren ausdrücklichen Wunsch führe ich solche umfangreichen Einzelretuschen gegen einen gesonderten Aufpreis durch.

Die Bearbeitung eurer Hochzeitsfotos schließe ich in der Regel innerhalb von 7 Werktagen nach der Hochzeit ab. 


§ 9 Anzahl, Lieferung & Daten

Ihr erhaltet die bearbeiteten Fotos in der Regel innerhalb einer Woche nach der Hochzeit. Im Bronze-Paket erfolgt die Lieferung per Download-Link, ab dem Silber-Paket zusätzlich auf einem USB-Stick im JPEG-Format.

Die Anzahl der gelieferten Fotos orientiert sich am Ablauf der Hochzeit. In aktiven Phasen liegt die Anzahl bei bis zu 50-75 Fotos pro Stunde, in ruhigeren Phasen bei bis zu 30-50 Fotos pro Stunde.

Nach Aushändigung der JPEG-Dateien werden alle RAW-Dateien nach 4 Wochen dauerhaft gelöscht. Die JPEG-Dateien bewahre ich als Teil meines künstlerischen Archivs dauerhaft auf (zur Sicherung meines Werkes, zur kontinuierlichen Verbesserung meiner Fähigkeiten als Hochzeitsfotograf). Eine darüber hinausgehende Sicherung durch mich ist nicht geschuldet, dennoch empfehle ich euch, die gelieferten Fotos umgehend mehrfach zu sichern.


§ 10 Nutzungs- und Urheberrecht

Mit vollständiger Bezahlung geht das Nutzungsrecht der Fotos für private Zwecke an euch über. Das Urheberrecht verbleibt wie üblich bei mir.


§ 11 Veröffentlichung & Werbung

§ 11 Absatz 1 Grundlage der Veröffentlichung
Die Veröffentlichung von Hochzeitsfotos zu Werbezwecken (z.B. auf Webseiten, in Social Media oder Printmedien) setzt eure separate, schriftliche Einwilligung im Hochzeitsvertrag voraus. Mit Erteilung dieser Einwilligung räumt ihr mir ein unwiderrufliches, räumlich uneingeschränktes Nutzungsrecht für diese Zwecke ein.

§ 11 Absatz 2 Besonderer Schutz von Gästebildnissen
Sofern eure Einwilligung auch Aufnahmen umfasst, auf denen Hochzeitsgäste erkennbar sind, gelten folgende Schutzregeln:

  • Ihr verpflichtet euch, eure Gäste über die geplante Veröffentlichung zu informieren.

  • Ich weise während der Hochzeit (z.B. beim Gruppenfoto) mündlich auf die Veröffentlichungsmöglichkeit und das Widerspruchsrecht hin. Hierfür übergebe ich eine Informationskarte, über die ein Widerspruch eingelegt werden kann.

  • Jeder Gast hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach dem Hochzeitstermin per E-Mail an info@arams.photography der Veröffentlichung seines Bildnisses zu widersprechen. Zur zweifelsfreien Identifizierung sollte die E-Mail eine möglichst genaue Beschreibung der betreffenden Person (z.B. getragene Kleidung, ein Foto vom Gesicht oder besondere Merkmale) enthalten. Personen, die widersprechen, werden auf den betroffenen Fotos unkenntlich gemacht (z.B. durch Verpixelung) oder die Bilder werden nicht veröffentlicht.


§ 12 Haftung & Mitwirkungspflichten

Die künstlerische Gestaltung der Hochzeitsfotos unterliegt keinem Normenerfüllungsanspruch und begründet keine Reklamationsgründe. Ich bemühe mich, alle relevanten Personen abzulichten, kann dies jedoch nicht garantieren. Ihr tragt die Verantwortung für euer Eigentum und eure Sicherheit. Ich hafte nicht für Schäden an Kleidung oder Schuhen, insbesondere bei Shootings auf unebenem Grund oder unter Alkoholeinfluss. Es wird empfohlen, für Aufnahmen im Freien (Brautpaarshooting) Wechselschuhe und Insektenschutz mitzubringen.


§ 13 Datenschutz & Vertraulichkeit

Ich behandele alle personenbezogenen Daten vertraulich und gemäß der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO. Die ausführlichen Datenschutzinformationen (Datenschutzerklärung) sind auf meiner Webseite einsehbar und können jederzeit angefordert werden.


§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher

Der Widerruf muss schriftlich und ohne Angabe von Gründen erfolgen. Erfolgt der Widerruf mehr als 59 Tage vor dem Hochzeitstag, erstatte ich euch alle Zahlungen unverzüglich zurück. Ist der Widerruf kürzer als 59 Tage, gilt die Aufwandsentschädigung gemäß § 6.

Wird der Hochzeitsvertrag kurz vor der Hochzeit unterschrieben, findet die im Vertrag aufgeführte Aufwandsentschädigungstabelle Anwendung.


§ 15 Sonstiges

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen (Hamburg). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Stand: Februar 2026